AnaCredit : Questions fréquentes (2025-06-23)

23.06.2025

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Zusammenfassung

Das Dokument „AnaCredit: Questions fréquentes“ ist ein französischsprachiges FAQ der Banque de France, Stand 23. Juni 2025. Es erläutert die Umsetzung der AnaCredit-Erhebung auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/867 vom 18. Mai 2016 (EZB/2016/13) und deren Bedeutung für Geldpolitik und Finanzaufsicht. Für jede Kreditzeile können bis zu 88 Attribute sowie sieben Identifikatoren in zehn Tabellen und zwei Datenmodellen zu melden sein. Behandelt werden unter anderem die teilnehmenden Länder, die meldepflichtigen Kreditinstitute und ausländischen Zweigniederlassungen, territoriale Abgrenzungen, Ausnahmen sowie die Möglichkeit gruppenweiter Übermittlungen ohne konsolidierte Meldung. Weitere Themen sind die Abgrenzung von meldenden und beobachteten Einheiten, Gegenparteien und ihre Identifikatoren, Rechtsformen, institutionellen Sektoren, NACE-Codes und zulässige Rechnungslegungsstandards. Das FAQ beschreibt außerdem französische Besonderheiten für die Risikozentralisation, unter anderem bei Einzelunternehmern, Garantien, Factoring und sonstigen Handelsforderungen. Kreditlinien sind grundsätzlich einzeln zu melden, wenn die Summe der Kredite eines beobachteten Instituts gegenüber demselben Schuldner mindestens 25.000 Euro beträgt; zudem werden Regeln für ausgefallene, abgeschriebene und vollständig zurückgezahlte Instrumente erläutert. Weitere Antworten betreffen syndizierte Kredite, die Nichtverrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten, die Angabe „nicht anwendbar“ bei fehlender Tilgungsaussetzung sowie die Meldepflicht von Ausfallwahrscheinlichkeiten und statischen Fremdwährungsbeträgen.

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