Clarifications concerning the data attribute “default status of the instrument” in Example 34 in Part II

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichtes Klarstellungsdokument zur AnaCredit-Berichtsanforderung, konkret zum Datenattribut „Default status of the instrument“ im Beispiel 34 des AnaCredit Manuals Teil II. Das Dokument trägt die Question ID 2018/0055 und wurde am 20.08.2018 veröffentlicht. Es beantwortet zunächst eine technische Frage zu einem Tippfehler im ursprünglichen Beispiel: Die Referenz auf INS#2 in einem Satz zur Klassifikation als „non-performing“ muss korrekt auf INS#3 lauten. Inhaltlich klärt der Text die Behandlung von Schuldnern mit gemischten Portfolios, bei denen der Default-Status für manche (nicht-retail) Instrumente auf Gegenparteiebene und für andere (retail) Instrumente auf Einzelfacility-Ebene ermittelt wird. Dabei verweist das Dokument ausdrücklich auf Absatz 90 der EBA-Guideline zur Anwendung der Definition von Default nach Artikel 178 der CRR (Regulation (EU) Nr. 575/2013, EBA/GL/2016/07), wonach ein Schuldner-Default alle Instrumente des Schuldners erfasst, einschließlich derjenigen mit Facility-basiertem Default. Das überarbeitete Beispiel 34 beschreibt konkrete Instrumente (INS#1 bis INS#4) mit Retail- und Non-Retail-Exposure, deren Originierungsdaten, Zahlungsverzug (mehr als 90 Tage) und Einstufung als „non-performing“ bzw. „default because unlikely to pay“ oder „default because more than 90/180 days past due“. Zudem werden die gemeinsame Abbildung von Defaultstatus und Performingstatus der Instrumente im AnaCredit-Finanzdatensatz (Tabelle 69) sowie der Defaultstatus der Gegenpartei DEBT#1 im Counterparty-Default-Datensatz (Tabelle 70) für den Stichtag 30.09.2019 erläutert. Das Dokument stellt klar, dass die Werte der Default- und Performing-Attribute dem CRR-Regelwerk folgen und dass das Beispiel lediglich die gemeinsame Darstellung dieser Attribute in den AnaCredit-Datensätzen illustrieren soll.

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