Circolare n. 297 del 16 maggio 2017 - 3° Agg.to - Rilevazione dei dati granulari sul credito pdf 4 MB

21.12.2010

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Circolare der Banca d’Italia („Circolare n. 297“) mit Datum 16. Mai 2017, vorliegend in der Fassung des 3. Aktualisierungsschritts vom Dezember 2021 (ristampa integrale), die die „Rilevazione dei dati granulari sul credito“ regelt. Das Dokument enthält die Melde- und Übermittlungsanweisungen an die berichtenden Institute zur Erhebung granularer Kreditdaten (AnaCredit), zur analytischen Erhebung der aktiven Zinssätze sowie gemeinsame Bestimmungen zur Datenübermittlung. Es verweist ausdrücklich auf zentrale Rechtsgrundlagen der EZB und der EU, u. a. den EZB‑Statistik‑Regelungen (Regolamento (CE) 2533/1998, Regolamento (UE) 2016/867 – „Regolamento AnaCredit“, Regolamento (UE) 1071/2013), die Datenschutz‑Verordnung (Regolamento (UE) 679/2016) sowie die AnaCredit Guideline (Indirizzo (UE) 2017/38) und die Decisione (UE) 2019/1348. Zudem werden nationale Rechtsgrundlagen (T.U.B., d. lgs. 385/1993, einschlägige Artikel wie 7, 13, 51, 144) sowie bestehende Banca‑d’Italia‑Rundschreiben (Nr. 139/1991, Nr. 302/2018) als Referenzen aufgeführt. Die Circolare legt fest, welche Institute berichtspflichtig sind, unter welchen Bedingungen Institute von der Meldepflicht befreit werden können (u. a. Beitragsgrenze von 2 % bezogen auf nach Regolamento (UE) 1071/2013 gemeldete Kredite) und ab wann Meldepflichten für neu gegründete oder reorganisierte Institute beginnen. Sie definiert die zu meldenden Gegenparteien und Vertragsarten, die Anforderungen an eindeutige Identifikatoren für Verträge, Instrumente und Sicherheiten sowie die Meldeschwelle von 25.000 Euro. Ein besonderes Kapitel behandelt die Kennzeichnung von Krediten mit Covid‑19‑Garantien und Moratorien, einschließlich neuer Domänenwerte für Sicherungsarten („Type of protection“) und Zahlungsfrequenz („Payment frequency“) sowie Bezugnahmen auf nationale Covid‑Gesetze und EBA‑Leitlinien zu Moratorien. Die Anhänge spezifizieren die Templates und Datenschemata für AnaCredit‑Meldungen (monatlich/vierteljährlich), die Struktur der Rückmeldeflüsse („feedback loops“) mit detaillierten Attributlisten sowie das Schema für die analytische Erhebung der aktiven Zinssätze (einschließlich TAEG‑Erfassung und weiterer Klassifikationsvariablen).

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