Circolare n. 297 del 16 maggio 2017 - 4° Agg.to - Rilevazione dei dati granulari sul credito pdf 1 MB

21.12.2010

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der Banca d’Italia veröffentlichte Rundschreiben-Circolare Nr. 297 zur „Rilevazione dei dati granulari sul credito“, mit Datum 16. Mai 2017 und einem 4. Aktualisierungsstand vom März 2024 (vollständige Neufassung). Die Circolare gibt detaillierte Melde- und Übermittlungsanweisungen für italienische Banken und Cassa Depositi e Prestiti zur AnaCredit-Erhebung, zur analytischen Erhebung der Aktivzinsen sowie zu gemeinsamen Vorschriften für die Datenübermittlung. Sie stützt sich auf mehrere EU-Rechtsakte, insbesondere den AnaCredit-Regolamento (EU) 2016/867 (BCE/2016/13), den Statistikregolamento (CE) 2533/1998, den Regolamento (EU) 1071/2013 zu MFIs, die Datenschutzverordnung (EU) 679/2016, die AnaCredit Guideline (EU) 2335/2017 (BCE/2017/38) sowie die Entscheidung (EU) 2019/1348 der EZB. Ergänzend werden nationale Rechtsquellen wie das italienische Bankengesetz T.U.B. (D.lgs. 1.9.1993 Nr. 385) mit Verweisen auf die Art. 7, 13, 51 und 144 sowie die Banca-d’Italia-Rundschreiben Nr. 139/1991 (Centrale dei rischi) und Nr. 302/2018 herangezogen. Die AnaCredit-Vorschriften regeln insbesondere die meldepflichtigen Institute, die zu erfassenden Gegenparteien (juristische Einheiten), die zu meldenden Finanzierungsverträge und Sicherheiten samt eindeutiger Identifikatoren sowie die Meldeschwelle von 25.000 Euro für Kreditengagements. Ein eigenes Abschnitt behandelt die Behandlung von Covid-19-Moratorien und Covid-Garantien (z.B. SACE, Fondo PMI) mit speziellen Ausprägungen für Sicherungstypen und Zahlungsfrequenzen und verweist auf einschlägige italienische Dekrete (u.a. DL 17.3.2020 Nr. 18, DL 8.4.2020 Nr. 23, Art. 56). Die Anlage 1 beschreibt die technischen Templates (monatlich/quartalsweise) für AnaCredit-Daten, Anlage 2 den Inhalt der Rückmeldeflüsse („feedback loops“) an die Banken inklusive der verwendeten Datensätze und Schlüssel (LOAN_INT, PRTCTN_INT), und Anlage 3 das Schema für die Erhebung der aktivischen Zinssätze (inkl. TAEG nach Richtlinie 2008/48/CE, Loan-to-Value und Loan-to-Income). Insgesamt werden die Verantwortlichkeiten der Institute, Qualitätsanforderungen, Fristen und Modalitäten der statistischen Meldungen sowie die Ausgestaltung des freiwilligen Daten-Austauschrahmens zwischen teilnehmenden nationalen Zentralbanken im Rahmen von AnaCredit festgelegt.

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