Circolare n. 297 del 16 maggio 2017 - Rilevazione dei dati granulari sul credito pdf 699 KB
Zusammenfassung
Die Circolare n. 297 vom 16. Mai 2017 ist ein Rundschreiben der Banca d’Italia mit detaillierten Meldevorschriften zur Erhebung granularer Kreditdaten (AnaCredit) und zur analytischen Erfassung aktiver Zinssätze. Sie setzt insbesondere den EZB‑Regolamento (UE) Nr. 867/2016 (BCE/2016/13) zu AnaCredit sowie die einschlägigen statistischen Vorschriften (u.a. Regolamento (CE) Nr. 2533/1998, Regolamento (UE) Nr. 1071/2013) in italienisches Melde‑Regelwerk um und verweist auf das AnaCredit Reporting Manual der EZB. Das Rundschreiben richtet sich an die in das Albo gemäß Art. 13 T.U.B. (Decreto legislativo 1° settembre 1993 n. 385) eingetragenen Banken, einschließlich italienischer Banken und in Italien ansässiger Filialen ausländischer Banken, und regelt deren Meldepflichten, einschließlich möglicher Befreiungen und reduzierter Meldelasten. Es definiert die zu meldenden Gegenparteien (juristische Einheiten, inklusive Filialen, Fonds, Verbände, mit und ohne Rechtspersönlichkeit), die meldepflichtigen Kreditverträge und Instrumente sowie eine einheitliche Meldeschwelle von 25.000 Euro an Verpflichtungen des Schuldners. Im Kapitel zur „Rilevazione AnaCredit“ beschreibt die Circolare die Struktur, Frequenz und Fristen der Meldungen (monatliche Surveys T1M und T2M, vierteljährliche Survey T2Q), unterscheidet statische und dynamische Daten und regelt die Korrekturmeldungen (inklusive des monatlichen „Trascinamento“ am 10. Kalendertag). Die Anhänge enthalten die technischen Templates (Modello 1 und 2) mit den einzelnen Datenfeldern, etwa Instrument‑Identifikatoren, Default‑Status, arrears, TAEG nach der Richtlinie 2008/48/EG, Risiko‑ und Defaultdaten der Gegenparteien, Details zu Sicherheiten und deren Bewertung sowie vierteljährliche Bilanz‑ und Wertminderungsinformationen. Ein weiteres Kapitel widmet sich der „Rilevazione analitica dei tassi di interesse attivi“ mit einem eigenen Schema zur Meldung von Zinsen, Provisionen, Spesen und effektiven Jahreszinssätzen nach Geschäftsart und Laufzeit. Abschließend legt die Circolare gemeinsame Bestimmungen fest, u.a. zur Verantwortung der Institute, zur Vertraulichkeit, zur Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, zur Verteilung der Vorschriften und zur Einreichung von Rückfragen an die Banca d’Italia, und verweist auf die Möglichkeit reduzierter Meldepflichten (2‑%‑ und 4‑%‑Schwellen) sowie auf einschlägige nationale Vorschriften (z.B. sanktionsrelevante T.U.B‑Artikel, Circolare n. 139/1991 zur Centrale dei rischi).
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original
- Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original
- Regulation (EU) No 1071/2013 of the European Central Bank concerning the balance sheet of the monetary financial institutions sector, recast (ECB/2013/33) gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original