Feedback statement - Responses to the observations on the draft European Central Bank Regulation on the collection of granular credit and credit risk data, May 2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Feedback‑Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Mai 2016 zu den im Rahmen einer informellen öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der EZB‑Verordnung über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (AnaCredit). Das Dokument beschreibt Zweck, Begründung und Anwendungsbereich der AnaCredit‑Verordnung, führt eine Kosten‑Nutzen‑Analyse durch und erläutert die rechtliche Grundlage (u. a. Artikel 5 der EZB/ESZB‑Statuts und die Ratsverordnung (EG) Nr. 2533/98 in der geänderten Fassung). Es fasst 33 eingegangene Beiträge verschiedener Akteure (Bankenverbände, Kreditinstitute, Informationsdienstleister, eine Behörde und ein Mitglied des Europäischen Parlaments) zusammen und geht auf zentrale Themen wie Harmonisierung der Meldepflichten, Doppelberichterstattung, Meldegrenzen, Proportionalität und besondere Anforderungen für kleinere Institute ein. Ausdrücklich behandelt werden auch Fragen zur Datenerhebung für bereits bestehende Kredite, zur Nutzung bestehender Datenquellen, zum Implementierungszeitplan, zur Datensicherheit, zu Feedback‑Schleifen sowie zum Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Schutz. Die Stellungnahme erläutert, wie auf Basis des „merits and costs procedure“ die Berichtslast begrenzt wurde (z. B. Festlegung einer Schwelle von 25.000 EUR und die Möglichkeit von Derogationen für kleine Institute) und welche wesentlichen Änderungen am Entwurf vorgenommen wurden (u. a. Verschiebung des ersten Berichtszeitpunkts auf den 30. September 2018, Angleichung der Schwellen für notleidende und andere Instrumente, befristete vierteljährliche Meldung für kleine Institute, Erhöhung der Transparenz bei Derogationen). Im Detail werden Anpassungen einzelner Artikel und Anhänge beschrieben, etwa präzisierte Definitionen (z. B. „Asset“, „Instrument“, „Gegenpartei“), Klarstellungen zum Meldeumfang, neue Regelungen zur Nutzung anderer Datenquellen durch nationale Zentralbanken und zur Vertraulichkeit einschließlich eines Verbots der Weitergabe von AnaCredit‑Daten an kommerzielle Auskunfteien. Abschließend wird festgehalten, dass der EZB‑Rat die Verordnung am 18. Mai 2016 angenommen hat, ihr Inkrafttreten auf den 31. Dezember 2017 verschoben wurde und die Verordnung gemeinsam mit dieser Feedback‑Stellungnahme am 20. Mai 2016 auf der EZB‑Website veröffentlicht wurde.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- Regulation (EU) 2015/534 of the European Central Bank on reporting of supervisory financial information (ECB/2015/13, FINREP) gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original
- Regulation (EU) No 1071/2013 of the European Central Bank concerning the balance sheet of the monetary financial institutions sector, recast (ECB/2013/33) gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original