Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Präzisierung zum Aktionsattribut Löschung („Delete“) und zum Vorgehen bei Einreichung von Korrekturen 27.09.2018 Rundschreiben 76/2018
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 76/2018 der Deutschen Bundesbank vom 27. September 2018 an alle meldepflichtigen Banken und Rechenzentralen zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Es präzisiert die Verwendung des Aktionsattributs „Löschung“ („Delete“) sowie das Vorgehen bei der Einreichung von Korrekturen von Vertragspartner- und Kreditdaten. Ausführlich wird erläutert, wie fälschlicherweise übermittelte Stammdaten- und dynamische Datensätze zu löschen sind, einschließlich der korrekten Angabe des Meldestichtags (DT_RFRNC) und der Unterscheidung zwischen Löschung und Kennzeichnung ausgelaufener Geschäfte. Das Schreiben enthält mehrere Beispiele zur praktischen Anwendung von „Delete“ und „Replace“ („Ersetzung“) bei Instrumenten- und Finanzdatensätzen sowie zur Behandlung dynamischer gegenüber statischen Daten. Die Bundesbank gewährt eine Übergangsfrist zur Implementierung der Delete-Funktion bis zum Meldetermin Februar 2019 und kündigt die Aktivierung bestimmter Validierungsregeln (insbesondere RI0090 und RI0110) ab dem Meldestichtag 31. März 2019 an. Für Korrekturen verweist das Rundschreiben auf Anhang V (Mindeststandards, insbesondere Punkte 2 und 4) der AnaCredit-Verordnung (ECB/2016/13) und auf Artikel 18 der AnaCredit-Leitlinie (ECB/2017/38). Es werden technische Hinweise zu rückwirkenden Korrekturen gegeben, einschließlich der Pflicht zur chronologischen Neueinreichung betroffener Stammdatensätze und der Konsequenzen für Gültigkeiten einzelner Attribute, illustriert mit Tabellenbeispielen. Abschließend wird klargestellt, dass der Rahmen der Korrekturpolitik durch dieses Rundschreiben und Punkt II.6 „Korrekturen“ der Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) erläutert wird und auf die Kontaktmöglichkeit über die Funktionsadresse [email protected] hingewiesen.