Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Informationen zur Behandlung von Vertragsänderungen bei laufenden Konten 15.02.2019 Rundschreiben 11/2019
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 11/2019 der Deutschen Bundesbank vom 15. Februar 2019 zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), das an alle Banken, Rechenzentralen sowie Verbände und Software-Hersteller adressiert ist. Das Schreiben konkretisiert, wie Vertragsänderungen bei laufenden Konten in AnaCredit zu melden sind, insbesondere bei Änderungen der Limitgestaltung. Für vor dem 1. September 2018 vereinbarte und als Bestandsgeschäft eingestufte laufende Konten mit Kreditlimit wird erläutert, dass Limiterhöhungen zur Einstufung als Neugeschäft führen, während Limitsenkungen den Status Bestandsgeschäft unverändert lassen; dabei sind spezifische Ausprägungen und Datumsangaben für das Attribut „Stundungs- und Neuverhandlungsstatus“ zu verwenden. Es wird klargestellt, dass in diesen Fällen keine neue Instrumentenkennung und kein neues Vertragsabschlussdatum erforderlich sind. Für laufende Konten ohne vereinbartes Kreditlimit, die nur bei Sollsaldo zum Meldestichtag meldepflichtig sind, wird festgelegt, dass bei Überziehung, Rückzahlung und erneuter Überziehung Vertrags- und Instrumentenkennung beibehalten werden können, und dass Vertragsabschlussdatum und Abwicklungstermin jeweils dem Datum der Bildung des gemeldeten Sollsaldos entsprechen; für das rechtlich endgültige Fälligkeitsdatum ist „nicht zutreffend“ zu melden. Bei Neueinrichtung oder Löschung eines Kreditlimits ist der Übergang zwischen „Überziehung mit Kreditlimit“ und „Überziehung ohne Kreditlimit“ als neues Instrument mit neuer Kombination aus Vertrags- und Instrumentenkennung zu behandeln, wobei für das bisherige Instrument Löschmeldungen („Delete“) für die Kredit-Stammdaten einzureichen sind. Das Rundschreiben verweist mehrfach auf die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), insbesondere die Abschnitte IV.1 b, IV.5.1 und II.7 sowie auf das frühere Rundschreiben Nr. 76/2018 und enthält konkrete Beispiele für die Meldelogik bei Ersetzung und Löschung von Instrumentenkennungen und Vertragskennungen.