AnaCredit – Information zu der geplanten Testphase und zu den Plausibilisierungsregeln 19.12.2016 Rundschreiben 80/2016

12.12.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 80/2016 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Statistik) vom 19. Dezember 2016, adressiert an alle meldepflichtigen Banken, Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Softwarehersteller. Das Schreiben informiert über die geplante Testphase für AnaCredit-Meldungen und über die vorgesehenen Plausibilisierungsregeln. Es verweist darauf, dass die ersten Berichtspflichten nach AnaCredit ab dem Meldestichtag 31. Januar 2018 gelten und empfiehlt den Instituten, ihre Vorbereitungsarbeiten zu intensivieren. Vorgesehen ist eine Testphase für Stammdaten vom 01.10.2017 bis 31.01.2018 sowie für Kreditdaten vom 01.12.2017 bis 31.03.2018, jeweils mit einer schrittweisen Verfeinerung von formal über technisch bis inhaltlich validen Dateien. Die Teilnahme an den Tests ist verbindlich und setzt eine Registrierung im ExtraNet im Fachverfahren „Bankenstatistisches Meldewesen“ für Test- und Produktivumgebung voraus, wobei die Registrierung ab Juli 2017 möglich sein soll. Für die Plausibilisierung der Meldungen werden u. a. Daten aus der monatlichen Bilanzstatistik, dem Auslandsstatus, der vierteljährlichen Kreditnehmerstatistik und der MFI Zinsstatistik herangezogen. Das Rundschreiben verweist auf ein auf der Bundesbank-Homepage verfügbares Dokument zu Plausibilisierungsregeln (Link: http://www.bundesbank.de/AnaCredit), das noch nicht endgültig ist, aber eine erste Orientierung zur Ausgestaltung der Plausibilisierungsregeln bieten soll. Zudem wird ein Zeitplan mit Extranetregistrierung, Testphasen sowie Produktiv-Pilot- und Produktivbetrieb für Stamm- und Kreditdaten ab 2017 bis mindestens 2018 skizziert.

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