Trattamento segnaletico in Centrale dei rischi e in AnaCredit delle cessioni di crediti d'imposta pdf 138 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Mitteilung der Banca d’Italia vom 14. Januar 2021 zum meldetechnischen Umgang in der Zentralen Kreditregister (Centrale dei rischi, CR) und in AnaCredit mit Übertragungen von steuerlichen Gutschriften, die aus COVID-19-Maßnahmen stammen. Bezug genommen wird auf ein am 5. Januar 2021 veröffentlichtes Dokument des Koordinierungstisches zwischen Banca d’Italia, Consob und Ivass zur Anwendung der IAS/IFRS, das den bilanzrechtlichen Umgang mit aus den Dekreten „Cura Italia“ (Dekretgesetz Nr. 18/2020) und „Rilancio“ (Dekretgesetz Nr. 34/2020) erworbenen Steuergutschriften erläutert. Die Mitteilung stellt klar, dass bestimmte Transaktionen mit Steuergutschriften – insbesondere solche ohne Recht auf Einziehung eines Entgelts und ohne Bonitätsprüfung bei Erwerb des Steuerguthabens – nicht in der Zentralen Kreditregister der Banca d’Italia zu melden sind. Ebenso wird präzisiert, dass diese Übertragungen von Steuergutschriften nicht unter den AnaCredit-Meldeumfang fallen, da sie nicht die in der Verordnung (EU) 2016/867 (AnaCredit-Verordnung) in Art. 1(23) definierten Kreditmerkmale erfüllen. Abschließend wird klargestellt, dass Finanzierungen oder Vorschüsse, die Intermediäre zur Unterstützung von Transaktionen gewähren, die von steuerlichen Maßnahmen profitieren, weiterhin nach den allgemeinen Regeln in CR und AnaCredit zu melden sind. Das zugrundeliegende IAS/IFRS-Dokument ist über die Website der Banca d’Italia abrufbar.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original