Instructions de reporting pour le rapport AnaCredit (v2.53.0, changements visibles)
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Banque centrale du Luxembourg (BCL) veröffentlichtes Reporting-Handbuch für den AnaCredit‑Bericht („Instructions de reporting pour le rapport AnaCredit“), Version 2.53.0, mit zuletzt umfassend überarbeiteten Anweisungen (u.a. allgemeine Aktualisierung und neues Resubmissions‑Verfahren in der Version 3.0 vom 14. März 2022). Die rechtliche Grundlage ist ausdrücklich die Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 (BCE/2016/13) sowie deren Umsetzung in Luxemburg durch die BCL‑Circulaire 2017/240. Das Dokument legt den Meldeumfang, die meldende Population (alle Kreditinstitute und ausländische Zweigstellen in Luxemburg) und die Periodizität fest, inklusive Start von „Etappe 1“ zum 1. September 2018, der ersten Referenzdatenübermittlung im März/April 2018, der monatlichen Meldungen (Serien 1,2,3,4,5,7,8,9,10 innerhalb 15 Arbeitstagen, erste am 19. Oktober 2018) und der quartalsweisen Serie 6 (innerhalb 30 Arbeitstagen, erste am 12. November 2018). Es präzisiert Sonderpflichten nach den Anhängen II und III der Verordnung, insbesondere den Umgang mit Attributen mit Kennzeichnung „X“ und „N“, die verpflichtende Meldung von LEI und nationalen Identifikatoren (z.B. RCS‑Nummer, TVA‑Nummer, CSSF‑Matricule), den Einsatz von RIAD‑Codes sowie Besonderheiten für Investmentfonds, öffentliche Verwaltung und internationale Organisationen. Ausführlich beschrieben werden die zu meldenden Datensätze und Attribute (Serien 1–10, statische vs. dynamische Variablen), die Nutzung spezieller Werte („Non applicable“, „Not required“) und die technischen Übermittlungsstandards (SDMX‑ML, XML) sowie die Kanäle e‑file und SOFIE, inklusive Regeln für Resubmissions („Full replacement“) und die Versionierung der SDMX‑Schemas. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Datenqualitätssteuerung mit formalen und fachlichen Prüfungen (XSD‑Konformität, Integrität, Kohärenz, Vollständigkeit, Plausibilität, Überprüfung gegen andere statistische und aufsichtliche Berichte), der Typisierung von Fehlern (Typ 1–3), detaillierten Korrekturfristen (3 bzw. 5 Arbeitstage) und einer Aufbewahrungspflicht von 24 Monaten. Schließlich beschreibt das Handbuch die Qualitätsindikatoren (DQI) mit dimensionsbezogenen Schwellenwerten (u.a. bis Dezember 2019 und ab Januar 2020, mit strenger 0‑%‑Schwelle für Integritätsfehler), die verschiedenen Feedback‑Formate und ‑Dateinamen sowie verweist in einem Überblickskapitel auf die einschlägige Begleitdokumentation von BCL, EZB und SDMX (Regulierungstexte, AnaCredit‑Manual Teile I–III, Validierungsregeln, SDMX‑Schemas, Methodologien und Listen).
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original