AnaCredit reporting instructions (v4.56, revision marks)
Zusammenfassung
Dieses Dokument sind die „AnaCredit Reporting Instructions“ der Banque centrale du Luxembourg (BCL), Version 4.56 mit Änderungen bis Oktober 2025. Es konkretisiert für Luxemburg die EU-Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) zur Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten und ihre Umsetzung durch die BCL-Rundschreiben, insbesondere Circular 2017/240. Beschrieben werden der Meldeumfang und die Meldepopulation (alle Kreditinstitute und ausländische Zweigstellen in Luxemburg), einschließlich der Koordinierung und etwaiger Derogationen zwischen nationalen Zentralbanken, sowie die monatlichen und vierteljährlichen Einreichungsfristen für die Datensätze 1–10 gemäß Anhang I der Verordnung. Das Dokument erläutert spezielle Meldeanforderungen nach den Anhängen II–IV (Pflicht‑ vs. „X“-Attribute, Behandlung von CNH/CNY), Identifikatoren für Gegenparteien (LEI, nationale Identifikatoren wie RCS‑Nummer, USt‑Nummer, CSSF‑„matricule“, RIAD‑Code) sowie den Einsatz der Sonderwerte „Not required“ und „Non applicable“. Es legt die technischen Vorgaben zur Datenübermittlung (Kanäle e-file/SOFIE, SDMX-ML-Struktur, Dateien je RA/OA/Survey/Referenzperiode, „Full replacement“-Resubmissions, Schlüsselattribute) fest. Ein umfangreicher Abschnitt behandelt das Datenqualitätsmanagement: Prüfungsdimensionen (Referenzielle Integrität, Konsistenz, Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Datenkonformität, Plausibilität, Vergleiche mit iBSI/iMIR/FINREP/COREP, Referenz- und Advanced Checks), Fehlerarten und Prioritätsklassen sowie Korrekturfristen (3 bzw. 5 Arbeitstage, 20 Tage bei Quervergleichen) und Aufbewahrungsfristen von 24 Monaten. Detailliert beschrieben werden zudem die Datenqualitätsindikatoren (DQI), ihre Berechnung (Fehler/Beobachtungen oder betroffene ONA-Quoten), Schwellenwerte und ihre Weiterentwicklung: ein erstes Rahmenwerk bis 2020, die neue DQI-Systematik ab Referenzdatum September 2022 mit ersten und zweiten Prioritätsklassen und ONA-basierten Schwellen (z.B. 0,75 % für First Class, 2,5 % für Second Class, 3 % für „other“ ab März 2025) sowie ab November 2025 die Aufspaltung in dritte und vierte Prioritätsklasse und Einführung eines zusätzlichen „Alternative DQI“ mit strengeren, nach Schwere gewichteten Schwellen. Abschließend enthält das Dokument Kontaktangaben bei der BCL und eine Übersicht relevanter Begleitdokumente und Links (Regelwerke, technische Spezifikationen, SDMX-Schemas, Validierungsregeln, Vergleichsmethodiken iBSI/iMIR, COREP/FINREP, und AnaCredit-Handbücher der EZB).
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original