AnaCredit reporting instructions (v4.6, October 2025)

22.10.2025 Ausgabe v4.6 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Banque centrale du Luxembourg (BCL) veröffentlichtes AnaCredit‑Berichtsmanual („Reporting instructions“), Version 4.6 mit Stand Oktober 2025. Die Dokumentation basiert auf der Verordnung (EU) 2016/867 der EZB vom 18. Mai 2016 (ECB/2016/13) und der luxemburgischen BCL‑Rundschrift 2017/240 zur Einführung der Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten. Sie beschreibt den meldepflichtigen Kreis (alle Kreditinstitute und ausländische Zweigstellen in Luxemburg), die Koordination mit anderen nationalen Zentralbanken zur Vermeidung von Doppelmeldungen sowie die monatlichen (Datensätze 1–5, 7–10) und vierteljährlichen (Datensatz 6) Meldefristen, jeweils bis zum 15. Arbeitstag nach Ende des Berichtszeitraums. Ausführlich geregelt werden die zu meldenden Daten und Identifikatoren (LEI, nationale Identifikatoren wie RCS‑Nummer, VAT‑Nummer, CSSF‑„matricule“ für Investmentfonds), der Umgang mit Sonderwerten („Non applicable“, „Not required“) und die Behandlung internationaler Organisationen mittels RIAD‑Code. Das Dokument legt technische Übermittlungsstandards (SDMX‑ML über e‑file oder SOFIE), die Struktur der zehn Datensätze (statische vs. dynamische Variablen), Resubmissions („Full replacement“ unter Nutzung der jeweils gültigen SDMX‑Schemas) sowie die Anforderungen an unveränderliche Schlüsselattribute fest. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Datenqualitätsmanagement mit Validierungsdimensionen (Referenzielle Integrität, Konsistenz, Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Datenkonformität, Plausibilität, Vergleiche mit BSI/MIR/S 2.5‑L/FINREP/COREP, referentielle und „advanced“ Checks) und der Behandlung von Fehlern, inklusive Fristen zur Fehlerkorrektur (3 bzw. 5 Arbeitstage, 20 Arbeitstage bei Vergleich mit anderen Datensätzen) und einer Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten. Ab September 2022 werden Datenqualitätsindikatoren (DQI) mit prozentualen Schwellenwerten nach vier Prioritätsklassen eingeführt; ab November 2025 kommt ein „alternativer DQI“ hinzu, der die bestehenden DQI mit einem nicht veröffentlichten Schwerefaktor pro Prioritätsklasse multipliziert. Abschließend verweist die BCL auf eine umfassende Liste ergänzender Unterlagen und Online‑Ressourcen (Vergleichsmethodiken, SDMX‑Schemas, technische Spezifikationen, Validierungsregeln, Listen von Identifikatoren und Organisationen, AnaCredit‑Manual‑Teile sowie Q&As).

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