Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist 9. GT 26.03.2025
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Formular der Deutschen Bundesbank (Bereich Kredite/AnaCredit, DS 310) zur Beantragung einer Verlängerung der Einreichungsfrist für die monatliche AnaCredit-Meldung. Das Formular richtet sich an in Deutschland nach Verordnung (EU) 2016/867 berichtspflichtige Kreditinstitute und ist an die Zentrale der Bundesbank in Frankfurt am Main zu richten, alternativ per E-Mail. Beantragt wird eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum Geschäftsschluss des 9. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Meldemonats. Das Formular sieht die Angabe von Name, BLZ und RIAD-Code des berichtspflichtigen Instituts vor. Es werden verschiedene Typen berichtspflichtiger Einheiten abgefragt, etwa unselbständige Niederlassungen ausländischer Banken in Deutschland sowie Einheiten mit beobachteten Einheiten desselben Rechtsträgers in unterschiedlichen Ländern oder nach Abschnitt 5 der Anlage 1 zur Anordnung für die monatliche Bilanzstatistik (Mitteilung Nr. 8005/2021) berichtspflichtige Einheiten. Ein Hinweis stellt klar, dass eine Genehmigung des Antrags so lange gilt, wie sich die maßgeblichen Bedingungen des Berichtspflichtigen nicht ändern; bei Änderungen besteht eine unverzügliche Informationspflicht gegenüber der Bundesbank. Für im Ausland gebietsansässige beobachtete Einheiten bleibt die längere Einreichungsfrist bis zum Ende des 15. Geschäftstages ausdrücklich unberührt.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original