AnaCredit - Anpassung der Datentypspezifikation sowie Anpassung der Codeliste der Rechtsformen 28.03.2018 Rundschreiben 25/2018

28.03.2018

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 25/2018 der Deutschen Bundesbank vom 28. März 2018, gerichtet an alle Banken, Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben betrifft die AnaCredit-Meldungen und informiert über eine Anpassung der Datentypspezifikation bestimmter Attribute und der Codeliste der Rechtsformen. Konkret wird die Datentypspezifikation für die Attribute „Vertragskennung“, „Instrumentenkennung“ und „Kennung der Sicherheit“ erweitert, indem ein String mit bis zu 60 Zeichen und einem erweiterten Zeichensatz (Pattern [A-Za-z0-9_ !"#$%&'()*+,\-./:;<=>?@\[\\\]\^`{|}~]+) zugelassen wird. Die Bundesbank betont, dass es sich bei diesen Kennungen um eindeutige Schlüsselkennungen handelt, die nach ihrer Vergabe über den gesamten Lebenszyklus nicht geändert werden dürfen. Außerdem wird die Codeliste der Rechtsformen angepasst, indem die Ausprägungen DE104, DE107, DE605 und DE606 entfernt werden. Begründet wird dies damit, dass gemäß AnaCredit-Erhebung und den Berichtspflichten keine Datensätze für natürliche Personen einschließlich Einzelkaufleuten zu melden sind. Rechtliche Grundlage ist unter anderem die Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 (EZB/2016/13) sowie die statistische Anordnung einer Kreditdatenstatistik (AnaCredit) der Bundesbank vom 14. Juli 2016.

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