Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Hinweise zur Datenqualität 19.08.2019 Rundschreiben 50/2019

19.08.2019

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Zusammenfassung

Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 50/2019 der Deutschen Bundesbank vom 19. August 2019 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit) mit Hinweisen zur Datenqualität. Es richtet sich an alle meldepflichtigen Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Bezug genommen wird auf die Verordnung (EU) 2016/867 (AnaCredit-Verordnung), insbesondere Anhang V, sowie auf frühere Bundesbank-Rundschreiben (u. a. 95/2018 und 25/2019) und die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Kern des Rundschreibens ist die Beschreibung wiederkehrender fachlicher Meldefehler und die Präzisierung von Vorgaben zur Vollständigkeit und Korrektheit der Meldungen. Es enthält detaillierte Vorgaben zur Verwendung zulässiger Zeichen und Muster (Pattern) in Identifikatoren sowie druckbarer UTF-8-Zeichen in bestimmten Datenfeldern; dabei wird auf die Technische Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen verwiesen und eine Änderung der Pattern-Vorgaben ab 1. Februar 2020 angekündigt. Zudem werden Regeln zur Eindeutigkeit der Identifikatoren und zur Verwendung der Werte „nicht zutreffend“ und „geschützt“ bei natürlichen Personen erläutert. Für Zinssatzbezogene Datenfelder werden das Format als Dezimalzahl mit sechs Nachkommastellen und Beispiele (etwa 2,5 % als 0,025000) vorgegeben. Ferner werden Vorgaben zur Struktur von Adressangaben (Trennung von Stadt/Gemeinde und Postleitzahl), zur Meldung gültiger Datumsangaben ohne Platzhalter, zur Kennzeichnung des Status von Gerichtsverfahren sowie zur zeitlichen Zuordnung der Unternehmensgrößenkennzahlen gemacht. Schließlich werden Hinweise zur sachgerechten Meldung von Bilanzsumme, Jahresumsatz und Beschäftigtenzahl sowie Einschränkungen bei Rechtsformen und nationalen Kennungen für Vertragspartner in Berichtsmitgliedsstaaten gegeben, mit dem Ziel, die von der EZB ermittelten Datenqualitätskennziffern zu verbessern und die Qualitätsstandards zu sichern.

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