Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Änderungen bei der Meldung eines Wechsels der Vertragspartnerkennung (Change Cube) 16.07.2020 Rundschreiben 45/2020

16.07.2020

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 45/2020 der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), datiert auf den 16. Juli 2020 und adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen und weitere Meldewesenteilnehmer. Das Schreiben regelt den zukünftigen Umgang mit Vertragspartnerkennungen in AnaCredit-Meldungen und stellt klar, dass diese – analog zu Vertrags- und Instrumentenkennungen – gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2016/867 grundsätzlich stabil gehalten werden sollen. Der sogenannte Change Cube zur Meldung eines Wechsels der Vertragspartnerkennung darf ab sofort nicht mehr genutzt werden und wird bei der nächsten Anpassung der Technischen Spezifikation entfernt, mit einer Umsetzungsfrist von sechs oder mehr Monaten. Künftig wird nicht mehr verlangt, dass historische Kreditnehmernummern oder Bankleitzahlen mit den aktuell gültigen Kennungen einer Einheit übereinstimmen; entsprechende Validierungen entfallen, und die ursprünglich verwendete Kennung ist dauerhaft weiter zu nutzen. Besonderheiten werden für Änderungen der Bankleitzahl des Berichtspflichtigen bzw. der beobachteten Einheit erläutert: Im Dateinamen und in den Kopfdaten ist ab der Änderung die neue Bankleitzahl zu verwenden, während in den Vertragspartner-relevanten Meldedatensätzen weiterhin die historische Bankleitzahl als Vertragspartnerkennung zu melden ist. Bei Fusionen ist ein einmaliger Wechsel von Kennungen für Vertragspartner des übernommenen Instituts möglich, ohne separate Anzeige, da sich in der Kombination Berichtspflichtiger – Beobachtete Einheit – Vertragspartner ohnehin der Berichtspflichtige ändert; verwiesen wird auf die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Abschnitt II.8. zu Übergangsverfahren und Systemmigrationen. Zudem wird die aktuelle und zukünftige Nutzung von RIAD-Codes als Vertragspartnerkennungen beschrieben: Sie sind bereits verpflichtend für internationale Organisationen, sofern diese auf einer speziellen AnaCredit-Liste stehen, können für MFIs der MFI-Liste der EZB verwendet werden, und sollen langfristig schrittweise für weitere qualitätsgesicherte Vertragspartner freigegeben werden.

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