Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Anpassung der Meldevorgaben und Rückmeldungen, weitere Hinweise 21.06.2019 Rundschreiben 39/2019
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 39/2019 der Deutschen Bundesbank vom 21. Juni 2019 zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken, Rechenzentralen sowie Verbände und Software-Hersteller. Das Schreiben informiert über Anpassungen der Meldevorgaben, Änderungen bei den Rückmeldungen (Validierungsergebnisse) und weitere organisatorische Hinweise. Im Bereich Meldevorgaben werden u. a. ein neues DataSet BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C zur Kennzeichnung irrtümlich gemeldeter natürlicher Personen eingeführt sowie Listen zu nationalen Kennungen, Rechtsformen, NUTS-3-Regionen (Version 2016) und RIAD-Codes internationaler Organisationen aktualisiert; zudem wird die Datentypspezifikation der Konsortialvertragskennung geändert. Die technischen Vorgaben (Code List, Technische Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen, Technische Spezifikation Tabelle 6, Technisches Meldeschema AnaCredit) liegen in Version 2.1 vor und werden zum 1. Februar 2020 wirksam, mit Auswirkungen auf Meldungen ab dem Stichtag 31. Januar 2020 sowie spätere Korrekturmeldungen. Ausdrücklich wird klargestellt, dass für AnaCredit-Meldungen in Deutschland ausschließlich die von der Bundesbank veröffentlichten Codelisten maßgeblich sind, auch wenn die EZB im Jahr 2019 neue Versionen publiziert. Detailliert beschrieben wird ein zweistufiges neues Konzept für Rückmeldungen (ACK-Dateien) mit verschiedenen Dateinamenmustern für Einreicher/Berichtspflichtige, Revalidierungen (ACK_RVL), EZB-Validierungsergebnisse (ACK_ECB), Vertragspartner-Stammdaten ohne gleichzeitige Kreditdaten (ACK_CPV) sowie später datei- und meldestichtagsbezogene Rückmeldungen (ACK_FLV, ACK_VLD) ohne Adressatenkennung. Das Rundschreiben erläutert ferner die in Rundschreiben 26/2019 angekündigte Revalidierung der AnaCredit-Daten ab 25.06.2019 in zwei Phasen, in denen zunächst ausschließlich Rückmeldungen aus der Revalidierung versendet und anschließend parallel mit aktuellen Rückmeldungen bereitgestellt werden. Abschließend werden Institute gebeten, im ExtraNet funktionale E-Mail-Adressen zu hinterlegen und mindestens zwei Ansprechpartner zu registrieren, um eine sichere Zustellung von Informationen über Rückmeldungen zu gewährleisten.