Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Hinweise zur Einreichung von Vertragspartner-Stammdaten 23.12.2020 Rundschreiben 81/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 81/2020 der Deutschen Bundesbank vom 23. Dezember 2020 zur Bankenstatistik bzw. Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Der Schwerpunkt liegt auf Hinweisen zur Einreichung von Vertragspartner-Stammdaten im Rahmen der AnaCredit-Meldungen. Das Rundschreiben erläutert insbesondere die Meldung des Datenfelds CY0010 „Rechtsträgerkennung (LEI)“ und die zulässige Verwendung des Werts „Nicht zutreffend (NOT_APPL)“ für Vertragspartner ohne LEI, sofern dieser laut Meldeschema zu melden wäre. Es wird auf frühere Verarbeitungsprobleme des Stammdatenverarbeitungssystems der Bundesbank bis einschließlich Januar 2020 bei Korrekturen mit „NOT_APPL“ hingewiesen und eine erneute Einreichung des Datensatzes mit diesem Wert als Lösung beschrieben. Zudem gibt das Schreiben detaillierte Hinweise zur zeitlichen Einreichung von Korrekturen (nicht vor 09/2018) und zur erneuten Einreichung rückwirkender Änderungsmeldungen in chronologischer Reihenfolge. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 45/2020 bezüglich der Stabilität der Vertragspartnerkennungen, insbesondere bei MFIs, und der grundsätzlich nur bei der ersten AnaCredit-Meldung möglichen Wahl des RIAD-Codes als Vertragspartnerkennung. Langfristig wird eine Wechselmöglichkeit auf den RIAD-Code für Vertragspartnerkennungen in Aussicht gestellt. Für internationale Organisationen wird die Möglichkeit zur Nutzung des RIAD-Codes als Vertragspartnerkennung beschrieben, verbunden mit der Forderung nach stabiler Kennung und der Pflicht, jeden Wechsel auf den RIAD-Code vorab bilateral mit der Bundesbank abzustimmen, um Validierungsfehler und umfangreiche Korrekturen zu vermeiden.
Dieses Dokument wird referenziert von
- Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Änderungen bei der Meldung von Niederlassungen, zusätzlich zu meldende Attribute für Investmentvermögen sowie Aktualisierung der Liste der internationalen Organisationen 14.04.2021 Rundschreiben 27/2021 gehostet von: Deutsche Bundesbank Original