Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit) hier: Anpassung der Einreichungsart und Umstellung des Korrekturkonzepts für Kredit-Stammdaten; Anpassung der Meldevorgaben zum 1. August 2021 24.07.2020 Rundschreiben 50/2020
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 50/2020 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 11) an alle meldepflichtigen Kreditinstitute zur Bankenstatistik/Kreditdatenstatistik (AnaCredit). Das Schreiben vom 24. Juli 2020 kündigt die Anpassung der Einreichungsart und die Umstellung des Korrekturkonzepts für Kredit-Stammdaten sowie weitere Änderungen der Meldevorgaben zum 1. August 2021 an und nimmt Bezug auf Rundschreiben 71/2019. Kernpunkt ist die Einführung des Zeitpunktprinzips für Kredit-Stammdaten ab 1. August 2021 in der AnaCredit-Datenbank der Bundesbank (AnaCredit-BBk), mit drei neuen Einreichungsarten (FULL_REPLACEMENT, FULL_DYNAMIC, CHANGE) für Kreditdaten. Das Rundschreiben erläutert detailliert die Funktionsweisen dieser Einreichungsarten, die Behandlung von Korrekturen für aktuelle und zurückliegende Meldetermine sowie die Auswirkungen auf Validierungsprozesse und Rückmeldungen. Vertragspartner-Stammdaten bleiben hiervon ausgenommen und werden weiterhin im Zeitraumprinzip in RIAD-BBk verarbeitet. Zudem werden umfangreiche Anpassungen der Technischen Spezifikation und der Code Lists (Version 2.2) beschrieben, u. a. zu Datentypspezifikationen, Währungsliste, Referenzsätzen (inkl. €STR), nationalen Kennungen (einschließlich Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer), Rechtsformen und NUTS-3-Regionen. Der Anwendungszeitpunkt für die meisten Änderungen ist der 1. August 2021 (einschließlich Meldungen ab Stichtag 31. Juli 2021 und nachträglicher Korrekturen), während die Anerkennung von Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer als nationale Kennungen gemäß Bundesbank-Mitteilung Nr. 8001/2020 im Bundesanzeiger bereits zum 1. September 2020 in Kraft tritt.