Methodik zur Ermittlung der Institute mit reduzierter Berichtspflicht 11.03.2026

11.03.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Methodendokument zur Ermittlung der Institute mit reduzierter AnaCredit-Berichtspflicht. Grundlage ist Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/867 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2021/379 (EZB/2021/2), die Meldeerleichterungen für „kleine“ Berichtspflichtige bis zu einem gemeinsamen Anteil von 2 % am gesamten ausstehenden Kreditbetrag zulässt. Die Bundesbank ordnet hierfür alle in Deutschland nach der monatlichen Bilanzstatistik berichtspflichtigen Institute nach ihrem Anteil am gesamten ausstehenden Kreditbetrag und kumuliert diese Anteile. Auf Basis dieser Kumulierung werden diejenigen Institute identifiziert, deren gemeinsamer Anteil unter 2 % des gesamten ausstehenden Kreditbetrags liegt und die damit als „kleine“ Institute gelten. Für die Ermittlung wurden Daten der monatlichen Bilanzstatistik zum Stichtag 31. Dezember 2025 verwendet, wobei bestimmte Positionen (u. a. Buchforderungen an Banken und Nichtbanken, Guthaben bei Zentralnotenbanken, Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand) in den gesamten ausstehenden Kreditbetrag einfließen. Die Auswertung ergab, dass der Durchschnitt der fünf größten „kleinen“ Institute beim gesamten ausstehenden Kreditbetrag 760,3 Millionen Euro beträgt. Künftig soll die Neuermittlung der Institute mit reduzierter Meldepflicht jährlich im ersten Quartal auf Basis der Bilanzstatistik zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgen.

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