AnaCredit Information über einen Vollabzug der Vertragspartnerstammdaten und Kreditstammdaten zum 30.09.2018 10.08.2018 Rundschreiben 63/2018

10.08.2018

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 63/2018 der Deutschen Bundesbank vom 10. August 2018, adressiert an alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben betrifft AnaCredit und informiert über die verpflichtende Einreichung eines Vollabzugs der Vertragspartnerstammdaten und Kreditstammdaten zum Meldestichtag 30.09.2018. Als Hauptgründe nennt die Bundesbank anhaltende Probleme bei der Datenqualität, Verzögerungen bei der Bereitstellung der Delete-Funktion und Schwierigkeiten vieler Institute bei der Erstellung von Delta-Abzügen. Der Vollabzug ist im Zusammenhang mit der Umstellung von reduzierter auf vollumfängliche Meldepflicht und der erstmaligen Weiterleitung der September-2018-Daten an die EZB konzipiert, um zusätzliche Schwierigkeiten bei Deltameldungen zu vermeiden und die Datenqualität zu verbessern. Es wird festgelegt, dass nur zum Stichtag 30.09.2018 meldepflichtige Geschäfte und Vertragspartner im Vollabzug enthalten sein dürfen. Nach Einreichung des Vollabzugs verzichtet die Bundesbank einmalig auf Korrekturen für den Zeitraum vor dem 30.09.2018, während Korrekturen ab diesem Meldestichtag wieder regulär zu melden sind. Bezug genommen wird auf die neuen Meldevorgaben und Codelisten gemäß Rundschreiben Nr. 45/2018 vom 14. Juni 2018 sowie auf die Übergangsfrist zur Umstellung des Meldeschemas gemäß Rundschreiben Nr. 50/2018 vom 27. Juni 2018. Institute, die keinen Vollabzug erstellen können, müssen dies der Bundesbank bis zum 24.08.2018 unter Angabe der Bankleitzahl per E-Mail mitteilen, woraufhin die Bundesbank das weitere Vorgehen zu rückwirkenden Korrekturen mit ihnen abstimmt.

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