AnaCredit – Information über Verabschiedung der AnaCredit-Verordnung und Zeitplan für nationale Umsetzung 17.06.2016 Rundschreiben 36/2016

17.06.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 36/2016 der Deutschen Bundesbank vom 17. Juni 2016, gerichtet an alle Banken (MFIs), die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben informiert über die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 zur Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (EZB/2016/13, „AnaCredit-Verordnung“). Es verweist darauf, dass auf der AnaCredit-Informationsseite der Bundesbank sowohl die englische Fassung als auch eine deutsche Übersetzung der Verordnung zum Download bereitstehen. Die Bundesbank kündigt an, dass der Vorstand in Kürze über die Ausgestaltung des Vollzugs von AnaCredit entscheiden wird und nach Veröffentlichung einer Anordnung zur AnaCredit-Verordnung im Bundesanzeiger ein weiteres Schreiben zu den allgemeinen Berichtspflichten versendet wird. Etwaige Meldeerleichterungen sollen durch Bescheide konkretisiert werden. Die ersten Berichtspflichten aus der Verordnung werden voraussichtlich ab Januar 2018 gelten, weshalb die Bundesbank die meldepflichtigen Institute zur Intensivierung ihrer Vorbereitungsarbeiten auffordert. Eine vorbereitende Testphase der Meldungen ist nach aktuellem Stand für das vierte Quartal 2017 geplant, über deren genaue Modalitäten die Institute etwa ein Jahr später informiert werden sollen.

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