AnaCredit data delivery agreement for reporting agents (v2.5.2)
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine von De Nederlandsche Bank (DNB) veröffentlichte „Data Delivery Agreement“ (Datenlieferungsvereinbarung) für AnaCredit‑Meldestellen in der Version 2.5.2 mit Status „Final“. Das Dokument steht im Kontext der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (ECB/2016/13) und wird von der Statistics Division des Monetary and Banking Statistics Department betreut. Es beschreibt Zweck und Gegenstand der Vereinbarung, insbesondere die Lieferung von Kreditdaten, Kreditrisikodaten und Gegenparteiinformationen an DNB einschließlich Medium, Format, Frequenz sowie Pflichten der meldenden Institute und von DNB selbst. Ausführlich wird die Datenlieferkette über das DNB Digital Reporting Portal und Logius Digipoort, die sichere Übermittlung (Verschlüsselung, PKI‑Zertifikate) sowie der Prozess der technischen und logischen Validierungen und Statusrückmeldungen erläutert. Das Dokument legt fest, dass zwar gemäß AnaCredit‑Verordnung bestimmte Daten (z. B. Accounting‑ und Risikodaten) grundsätzlich quartalsweise sind, diese aber im niederländischen Rahmen monatlich geliefert werden sollen, wobei die quartalsweise Daten monatlich unverändert mitgeliefert werden. Ein zentraler Bestandteil ist die Datenqualitätsstrategie, die zwischen Verfügbarkeit und Qualität abwägt und technische Prüfungen, Strukturprüfungen, blockierende Validierungsregeln (Appendix A) sowie „Signalling & Plausibility Rules“ (Appendix B) unterscheidet, die zu Warnungen oder später zu erneuter Einreichung führen können. Das Handbuch enthält detaillierte technische Spezifikationen zu allen geforderten CSV‑Dateien (z. B. instrument.csv, debtor_risk_data.csv, protection_received.csv usw.), zur logischen Datenmodellierung (LDM), zum Umgang mit „Non-applicable“ und „Unknown“ Attributwerten, zur Abbildung der Regulierung auf das LDM sowie zu Lieferfristen und rückwirkenden Korrekturen. Zusätzlich verweist es auf diverse externe Referenzdokumente der EZB (AnaCredit Reporting Manuals, Validierungschecks, Listen von nationalen Identifikatoren, Rechtsformen und Postleitzahlformaten) sowie nationale Umsetzungsdokumente und regelt organisatorische Aspekte wie Kontaktpersonen, Archivierung und Änderungen der Vereinbarung.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original