Do covered bond transactions qualify as a securitisation?

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Klarstellung („General clarifications“) aus Teil I des AnaCredit Reporting Manual der EZB mit der Question ID 2020/0009, veröffentlicht am 31.01.2020. Das Dokument behandelt die aufsichtsrechtliche Einordnung von Covered-Bond-Transaktionen, insbesondere im niederländischen Kontext, sowie deren Abgrenzung zu Verbriefungen. Es beschreibt, dass niederländische Covered Bonds über Special Purpose Vehicles (SPVs), sogenannte Covered Bond Companies (CBC), emittiert werden, an die die Deckungsaktiva per Abtretung übertragen werden, sodass die CBC rechtlicher Eigentümer des Deckungspools ist. Trotz der strukturellen Ähnlichkeit zu traditionellen Verbriefungen wird erläutert, dass Covered-Bond-Transaktionen unter AnaCredit nicht als Verbriefung qualifizieren. Begründet wird dies damit, dass bei Verbriefungen gemäß Artikel 1(2) der Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 und im Einklang mit der FVC-Verordnung die ausgegebenen Instrumente keine Zahlungsverpflichtung des Originators darstellen, während Covered Bonds direkte, unbedingte Verpflichtungen der emittierenden Kreditinstitution sind. Es wird hervorgehoben, dass bei Covered Bonds Zins und Tilgung durch den Emittenten zu leisten sind, unabhängig von den Einziehungen aus dem Deckungspool, sodass die bloße Übertragung der Aktiva an ein separates Unternehmen nicht zur Einstufung als Verbriefung führt. Auf die unterschiedliche Definition von „Verbriefung“ nach Artikel 242(13) und (14) CRR im Vergleich zur FVC-Verordnung wird hingewiesen, insbesondere darauf, dass Verbriefungen im Sinne des CRR (und damit AnaCredit) stets tranchenweise aufgebaut sein müssen. Abschließend verweist das Dokument auf eine gesonderte AnaCredit-Auslegung „Reporting covered bond transactions under AnaCredit“ für die konkrete Meldung von Covered-Bond-Transaktionen.

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