Distinction between interest payments and other charges in the calculation of the interest rate
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Text aus dem AnaCredit Manual, Teil II, veröffentlicht am 22.11.2022, zum Datenattribut „Interest rate“ und dem Thema „Loans price and other conditions“. Der Text erläutert die Berechnung des in AnaCredit zu meldenden Zinssatzes nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 über Zinsstatistiken der MFIs (ECB/2013/34). Es wird klargestellt, dass in AnaCredit entweder der „annualised agreed rate“ (AAR) oder der „narrowly defined effective rate“ (NDER) gemeldet werden kann. Der AAR wird als individuell vereinbarter Zinssatz (in Prozent p.a.) definiert, der alle Zinszahlungen auf Einlagen und Kredite umfasst, aber keine sonstigen Entgelte. Der NDER ist der Zinssatz, der auf Jahresbasis den Barwert aller Verpflichtungen außer Entgelten gleichsetzt, die zwischen Berichtsstelle und Haushalt bzw. nichtfinanziellem Unternehmen vereinbart sind. Für beide Zinssatzarten gilt, dass nur Zinszahlungen, nicht aber andere Gebühren oder Entgelte einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob diese Gebühren Erträge oder Kosten für das beobachtete Institut darstellen. In Spezialfällen ohne ausgewiesenen Zinssatz oder mit 0 % Vertragszins wird der Zinssatz ausschließlich aus dem Teil der Gebühren berechnet, der Zinszahlungen repräsentiert; ist eine Trennung nicht möglich, sind alle Gebühren zur Zinsberechnung zu verwenden (z.B. bei „payday loans“ gemäß Abschnitt 8.14 des Manual on MFI interest rate statistics). Der Text verweist konkret auf Anhang I, Teil 1, Absatz I(1) und I(3) der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 sowie auf Abschnitt 4.2 und 8.14 des Manual on MFI interest rate statistics.