Clarifications concerning the immediate/ultimate parent undertakings

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Klärungsdokument bzw. eine Frage-Antwort-Auslegung der Europäischen Zentralbank (EZB) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht am 20.08.2018 mit der Question ID 2018/0047. Das Dokument bezieht sich auf das AnaCredit Manual, Teil II, und konkret auf die Datenattribute „Immediate parent undertaking identifier“ und „Ultimate parent undertaking identifier“ im Bereich der Counterparty Reference Data. Es definiert die „unmittelbare Mutterunternehmung“ als das Unternehmen, das effektiv und direkt eine beherrschende Einflussmacht über die Gegenpartei ausübt. Die „letztendliche Mutterunternehmung“ ist das Unternehmen, das direkt oder indirekt die letztendliche beherrschende Einflussmacht über die Gegenpartei ausübt. Für Gegenparteien, die Teil des Sektors Staat (general government) sind, ist die unmittelbare und letztendliche Mutterunternehmung innerhalb des Sektors Staat zu melden, wobei zur Definition des Staatssektors auf Kapitel 2 des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 549/2013 verwiesen wird. Für Gegenparteien, bei denen eine natürliche Person die beherrschende Einflussmacht ausübt, wird klargestellt, dass diese natürliche Person nicht als unmittelbare oder letztendliche Mutterunternehmung gilt und daher in AnaCredit nicht zu melden ist. Das Dokument enthält zudem die Kontaktdaten der EZB (Generaldirektion Kommunikation in Frankfurt am Main) und weist darauf hin, dass eine Vervielfältigung unter Quellenangabe zulässig ist.

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