Clarifications concerning balance sheet recognition
Zusammenfassung
Dieses Dokument ist eine vom Europäischen Central Bank (ECB) veröffentlichte Klarstellung zum AnaCredit Manual, Teil II, mit dem Titel „Clarifications concerning balance sheet recognition“ vom 20.08.2018. Es behandelt die Datenattribute mit Bezug zur Rechnungslegung, insbesondere das Attribut „balance sheet recognition“ und erläutert die Kriterien für die Einstufung von Instrumenten als „entirely recognised“, „recognised to the extent of the institution’s continuing involvement“ oder „entirely derecognised“. Es bezieht sich explizit auf Abschnitt 5.4.2 und 14.4.23 des Manuals sowie auf relevante IFRS‑9‑Paragraphen (insbesondere 3.2.2, 3.2.6, 3.2.16) und stellt Zusammenhänge zu FINREP her. Ausführlich erläutert wird, wann ein Instrument vollständig in der Bilanz anzusetzen ist, wann es nur in Höhe des „continuing involvement“ des berichtenden Instituts anzusetzen ist und wann es vollständig auszubuchen ist. Speziell wird erklärt, dass in FINREP ein Instrument stets in einen übertragenen und einen nicht übertragenen Teil aufgespalten wird, während in AnaCredit ein teilweise übertragenes Instrument als ein einziges Instrument mit mehreren Gläubigern berichtet werden kann, wobei das Attribut „recognised to the extent of the institution’s continuing involvement“ zur Identifikation solcher Fälle dient. Das Dokument stellt klar, dass vollständig abgeschriebene Instrumente als „entirely derecognised“ und teilweise abgeschriebene Instrumente weiterhin als „entirely recognised“ zu melden sind, bis sie vollständig abgeschrieben sind. Zudem wird beschrieben, wie Instrumente, die einer vollständigen oder teilweisen Übertragung (einschließlich traditioneller Verbriefungen) unterliegen, je nach Risikotransfer und Kontrolle des Ursprungsinstituts zu klassifizieren sind. Schließlich wird erläutert, dass in AnaCredit aus praktischen Gründen auch Instrumente als „entirely derecognised“ gemeldet werden, die zwar vom beobachteten Agenten bedient werden, aber nie in dessen Bilanz angesetzt waren (z.B. bestimmte Treuhandkredite).
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- Commission Implementing Regulation (EU) No 680/2014 laying down implementing technical standards with regard to supervisory reporting of institutions gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original