Hier ist der Jahresumsatz nach Abzug aller Preisnachlässe und Umsatzsteuern des Vertragspartners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG zu melden. Er entspricht dem Konzept „Gesamtjahresumsatz“ wie in Art. 153 Abs. 4 CRR definiert. Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Rechtsträger als Ganzes, ggf. einschließlich seiner ausländischen Niederlassungen, nicht aber auf Konzern- oder Gruppenzahlen. Dies gilt auch dann, wenn bei Konzernunternehmen die Unternehmensgrößenklassifizierung nach der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG auf Basis der Konzernzahlen erfolgt. Falls nur Konzernzahlen vorliegen, wird für das Einzelunternehmen in diesen Datenfeldern „nicht anwendbar“ gemeldet. Der Jahresumsatz wird in Euro angegeben. Fremdwährungsbeträge sollten anhand des jeweiligen ESZB-Referenzkurses in Euro umgerechnet werden. Es ist der Referenzkurs des Tages maßgeblich, auf den sich die Jahresumsatzangabe bezieht (in der Regel das Ende eines Geschäftsjahrs, an dem der Jahresabschluss erstellt wird). Siehe Teil III, „Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen“ Dieses Datenfeld ist immer gemeinsam mit den Datenfeldern Unternehmensgröße, Beschäftigtenzahl und Bilanzsumme und dem zugehörigen Datum der Unternehmensgröße zu aktualisieren, sobald alle relevanten Informationen für einen Bilanzstichtag vorliegen. Für Banken und Versicherungen ist anstelle des Jahresumsatzes der Produktionswert zu melden. Die Definition ist in Anlehnung an die Durchführungsverordnung (EG) 250/2009 zur strukturellen Unternehmensbilanzstatistik wie folgt: Banken: Zinsüberschuss + laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren + Provisionserträge + Nettoergebnis des Handelsbestandes + sonstige betriebliche Erträge Versicherungen: Summe der gebuchten Bruttobeiträge des selbst abgeschlossenen und übernommenen Versicherungsgeschäfts. Für das Datenfeld soll nur dann der Wert „0“ gemeldet werden, wenn dies zutrifft, wenn also eine bilanzierende Entität in der fraglichen Geschäftsperiode einen Jahresumsatz von 0 ausweist. Falls kein Zahlenwert sachgerecht ist, soll der Wert „nicht zutreffend“ gemeldet werden. Für Gebietskörperschaften (Rechtsform DE501) ist immer der Wert „nicht zutreffend“ zu melden.
Annual turnover (Jahresumsatz)
Technischer Schlüssel: ANNL_TRNVR_CRRNCY
Pflichtfeld: nein
DSD: BBK_ANCRDT_ENTTY_RFRNC_C
Datentypspezifikation: Positive und negative Geldbeträge mit 2 Dezimalstellen oder „NOT_APPL“
Versionen
- Ältere Version (2.8)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Definiert in
Bezug von
- Größenklassen-Schwellenwerte für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Meldepflicht-Schwellenwert)
- GCMA_TH_H_ANNL_TRNVR (Ausreißerregel-Parameter)
- GCMA_TH_L_ANNL_TRNVR (Ausreißerregel-Parameter)
Validierende Regeln
Ergänzende Beschreibung (DE) – Bundesbank Richtlinien
Andere Versionen (1)
-
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Hier ist der Jahresumsatz nach Abzug aller Preisnachlässe und Umsatzsteuern des Vertragspartners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG zu melden. Er entspricht dem Konzept „Gesamtjahresumsatz“ wie in Art. 153 Abs. 4 CRR definiert. Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Rechtsträger als Ganzes, ggf. einschließlich seiner ausländischen Niederlassungen, nicht aber auf Konzern- oder Gruppenzahlen. Dies gilt auch dann, wenn bei Konzernunternehmen die Unternehmensgrößenklassifizierung nach der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG auf Basis der Konzernzahlen erfolgt. Falls nur Konzernzahlen vorliegen, wird für das Einzelunternehmen in diesen Datenfeldern „nicht anwendbar“ gemeldet. Der Jahresumsatz wird in Euro angegeben. Fremdwährungsbeträge sollten anhand des jeweiligen ESZB-Referenzkurses in Euro umgerechnet werden. Es ist der Referenzkurs des Tages maßgeblich, auf den sich die Jahresumsatzangabe bezieht (in der Regel das Ende eines Geschäftsjahrs, an dem der Jahresabschluss erstellt wird). Siehe Teil III, „Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen“ Dieses Datenfeld ist immer dann zu aktualisieren, wenn der Berichtspflichtige Kenntnis von einer Änderung erlangt, zumindest dann, wenn an den Vertragspartner ein neues Instrument vergeben wird. Deutsche Bundesbank Statistik Richtlinien Januar 2026 6.70 Kreditdaten- statistik Für Banken und Versicherungen ist anstelle des Jahresumsatzes der Produktionswert zu melden. Die Definition ist in Anlehnung an die Durchführungsverordnung (EG) 250/2009 zur strukturellen Unternehmensbilanzstatistik wie folgt: Banken: Zinsüberschuss + laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren + Provisionserträge + Nettoergebnis des Handelsbestandes + sonstige betriebliche Erträge Versicherungen: Summe der gebuchten Bruttobeiträge des selbst abgeschlossenen und übernommenen Versicherungsgeschäfts. Für das Datenfeld soll nur dann der Wert „0“ gemeldet werden, wenn dies zutrifft, wenn also eine bilanzierende Entität in der fraglichen Geschäftsperiode einen Jahresumsatz von 0 ausweist. Falls kein Zahlenwert sachgerecht ist, soll der Wert „nicht zutreffend“ gemeldet werden. Für Gebietskörperschaften (Rechtsform DE501) ist immer der Wert „nicht zutreffend“ zu melden.
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.