Balance Sheet Total in original currency (Bilanzsumme des Rechtsträgers in Originalwährung)

Datenattribute Deutschland (Deutsche Bundesbank) Angezeigte Fassung: 2.8

Technischer Schlüssel: BLNC_SHT_TTL_CRRNCY

Pflichtfeld: nein

DSD: BBK_ANCRDT_ENTTY_RFRNC_C

Datentypspezifikation: Nicht-Negative Geldbeträge mit 2 Dezimalstellen oder „NOT_APPL“

Versionen

Quelldokument

Definiert in

Ergänzende Beschreibung (DE) – Bundesbank Richtlinien

Veröffentlicht: 06.02.2026 aktuell Zum Quelldokument →

Dieses Datenfeld bezieht sich auf die Bilanz des Vertragspartners. Anzugeben sind hier die Werte bezogen auf das einzelne Unternehmen (Ebene des Rechtsträgers, d. h. die gesamte AG, GmbH etc. inkl. aller Niederlassungen), keine Konzern- oder Gruppenzahlen. Dies gilt auch dann, wenn bei Konzernunternehmen die Unternehmensgrößenklassifizierung nach der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG auf Basis der Konzernzahlen erfolgt. Falls nur Konzernzahlen vorliegen, wird für das Einzelunternehmen in diesen Datenfeldern „nicht anwendbar“ gemeldet. Zu melden ist der Buchwert der gesamten Aktiva des Vertragspartners, der sich auf den letzten Rechnungsabschluss des Rechtsträgers bezieht. Die Bilanzsumme wird in Euro angegeben. Fremdwährungsbeträge sollten anhand des jeweiligen ESZB-Referenzkurses in Euro umgerechnet werden. Es ist der Referenzkurs des Tages maßgeblich, auf den sich die Angabe der Bilanzsumme bezieht (in der Regel das Ende eines Geschäftsjahrs, an dem der Jahresabschluss erstellt wird). Siehe Teil III, „Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen“ Dieses Datenfeld ist immer gemeinsam mit den Datenfeldern Unternehmensgröße, Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz und dem zugehörigen Datum der Unternehmensgröße zu aktualisieren, sobald alle relevanten Informationen für einen Bilanzstichtag vorliegen. Für das Datenfeld soll nur dann der Wert „0“ gemeldet werden, wenn dies zutrifft, wenn also eine bilanzierende Entität zum fraglichen Stichtag eine Bilanzsumme von 0 ausweist. Falls kein Deutsche Bundesbank Statistik Richtlinien Juli 2026 6.70 Kreditdaten- statistik Zahlenwert sachgerecht ist, soll der Wert „nicht zutreffend“ gemeldet werden. Für Gebietskörperschaften (Rechtsform DE501) ist immer der Wert „nicht zutreffend“ zu melden.
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  • Veröffentlicht: 31.07.2025 Zum Quelldokument →

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    Dieses Datenfeld bezieht sich auf die Bilanz des Vertragspartners. Anzugeben sind hier die Werte bezogen auf das einzelne Unternehmen (Ebene des Rechtsträgers, d. h. die gesamte AG, GmbH etc. inkl. aller Niederlassungen), keine Konzern- oder Gruppenzahlen. Dies gilt auch dann, wenn bei Konzernunternehmen die Unternehmensgrößenklassifizierung nach der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG auf Basis der Konzernzahlen erfolgt. Falls nur Konzernzahlen vorliegen, wird für das Einzelunternehmen in diesen Datenfeldern „nicht anwendbar“ gemeldet. Zu melden ist der Buchwert der gesamten Aktiva des Vertragspartners, der sich auf den letzten Rechnungsabschluss des Rechtsträgers bezieht. Die Bilanzsumme wird in Euro angegeben. Fremdwährungsbeträge sollten anhand des jeweiligen ESZB-Referenzkurses in Euro umgerechnet werden. Es ist der Referenzkurs des Tages maßgeblich, auf den sich die Angabe der Bilanzsumme bezieht (in der Regel das Ende eines Geschäftsjahrs, an dem der Jahresabschluss erstellt wird). Siehe Teil III, „Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen“ Dieses Datenfeld ist immer dann zu aktualisieren, wenn der Berichtspflichtige Kenntnis von einer Änderung erlangt, zumindest dann, wenn an den Vertragspartner ein neues Instrument vergeben wird. Für das Datenfeld soll nur dann der Wert „0“ gemeldet werden, wenn dies zutrifft, wenn also eine bilanzierende Entität zum fraglichen Stichtag eine Bilanzsumme von 0 ausweist. Falls kein Zahlenwert sachgerecht ist, soll der Wert „nicht zutreffend“ gemeldet werden. Für Gebietskörperschaften (Rechtsform DE501) ist immer der Wert „nicht zutreffend“ zu melden.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.