AC0170 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine rechtlich…
Definition
LET X<>Y AND Y<>Z AND [Y.Legal form] <> {‘SPFUND’,’DE505’} AND [X.Legal form] <> {‘SPFUND’,’DE505’}. IF ([Y.Head office undertaking identifier type] = [Z.Counterparty Identifier Type]) AND ([Y.Head office undertaking identifier] = [Z.Counterparty Identifer]) THEN ([X.Head office undertaking identifier type] <> [Y.Counterparty Identifier Type]) OR ([X.Head office undertaking identifier] <> [Y.Counterparty Identifer])
Kurzbeschreibung
Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine rechtlich unselbständige Auslandsniederlassung ist, selbst nicht die Hauptverwaltung einer anderen rechtlich unselbständigen Auslandsniederlassung sein kann.
Versionen
- Ältere Version (22)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensätzen
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.