CN0590 - Diese Validierungsregel überprüft, ob der für das Attribut „Institutioneller Sektor“…
Definition
IF [Counterparty reference.Institutional sector. substring(0,3)] = ‘S12’ THEN [Counterparty reference.Economic activity.substring(0,2)] IN {‘64,65,66’}
Kurzbeschreibung
Diese Validierungsregel überprüft, ob der für das Attribut „Institutioneller Sektor“ gemeldete Wert für finanzielle Kapitalgesellschaften konsistent ist mit dem für das Attribut „Wirtschaftszweigklassifikation“ gemeldeten Wert. Das bedeutet, dass Institute, die als finanzielle Kapitalgesellschaften gemeldet wurden mit einer der Wirtschaftszweigklassifikationen gemeldet werden sollen, die einem Finanzinstitut entsprechen. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Abgelehnte Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.
Versionen
- Ältere Version (22)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensatz
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.