CN0801 - Diese Validierungsregel überprüft für das Attribut „Auf Treuhandbasis gehaltenes…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

Let T be the reference date and T' the end of quarter reference date such that T'>=T: For each T IN {T’, T’-1, T’-2}, IF [Instrument.Fiduciary instrument] (T) <> [Instrument.Fiduciary instrument] (T-1) THEN [Accounting.Date of the forbearance and renegotiation status] (T') > (T-1)

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft für das Attribut „Auf Treuhandbasis gehaltenes Instrument“, ob der gemeldete Wert konsistent ist für den aktuellen Meldestichtag (T) und den verfügbaren vorherigen Meldestichtag (T–1). Wurde der Wert von einem auf den anderen Meldestichtag geändert, wird in der Quartalsmeldung ein aktuelles Datum des Stundungsund Neuverhandlungsstatus erwartet. Dieses Datum muss nach dem Meldestichtag liegen, an dem der „alte“ Wert für das Attribut „Auf Treuhandbasis gehaltenes Instrument“ letztmals gemeldet wurde. Das bedeutet, dass eine Änderung des für das Attribut „Auf Treuhandbasis gehaltenes Instrument“ gemeldeten Wertes nur erfolgen kann, wenn eine Nachverhandlung zwischen den beiden relevanten Referenzpunkten stattgefunden hat und diese auch chronologisch dazu passt. Beispiel zur Logik siehe Validierungscode CN0805.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.