CN0821 - Diese Validierungsregel überprüft, ob der für das Attribut „Art des Instruments“…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

IF [Instrument.Type of instrument] = 'Reverse repurchase agreements‘ THEN [Financial.Off-balance-sheet amount] = 'Non-applicable'

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft, ob der für das Attribut „Art des Instruments“ gemeldete Wert konsistent ist mit dem für das Attribut „Außerbilanzieller Wert“ gemeldeten Wert. Das bedeutet insbesondere, dass für umgekehrte Pensionsgeschäfte kein „außerbilanzieller Wert“ gemeldet werden kann (vgl. Richtlinien, Abschnitt IV.5.1, „Art des Instruments“, „Umgekehrte Pensionsgeschäfte“).

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.