RI0050 - Da jedes Instrument in AnaCredit einen Gläubiger haben muss, stellt folgende Validierung…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Financial.Observed agent identifier], [Financial. Contract identifier], [Financial.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Contract identifier], [Counterparty-instrument.Instrument identifier])}, WHERE [Counterparty-instrument.Counterparty role] ='Creditor'

Kurzbeschreibung

Da jedes Instrument in AnaCredit einen Gläubiger haben muss, stellt folgende Validierung sicher, dass falls ein Finanzdatensatz vorhanden ist, für den Vertragspartner mit der Rolle des Gläubigers auch ein Vertragspartner-Instrument-Datensatz existiert.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Financial
Referenzierter Datensatz
Counterpartyinstrument
Referenzierte Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty role]='Creditor'

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.