RI0090 - Falls ein Instrumentendatensatz existiert, dann muss auch ein Finanzdatensatz vorhanden…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Instrument.Observed agent identifier], [Instrument.Contract identifier], [Instrument.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Financial.Observed agent identifier], [Financial.Contract identifier], [Financial.Instrument identifier])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Instrumentendatensatz existiert, dann muss auch ein Finanzdatensatz vorhanden sein, da diese beiden Tabellen das Instrument beschreiben.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Instrument
Referenzierter Datensatz
Financial

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.