RI0201_DE - Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerrisikos existiert, muss auch ein…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Counterparty risk.Observed agent identifier], [Counterparty risk.Counterparty identifier], [Counterparty risk.Counterparty identifier type]) EXISTS IN { (([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Counterparty identifier], [Counterparty-instrument. Counterparty identifier type]) | [Counterparty-instrument.Counterparty role] = 'Debtor')} UNION { ([Protection provider.Observed agent identifier], [Protection provider.Protection provider identifier], [Protection provider.Protection provider identifier type])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerrisikos existiert, muss auch ein Datensatz zu Vertragspartner-Instrument vorhanden sein, in dem der Vertragspartner die Rolle des Schuldners einnimmt, oder ein Datensatz zu Daten zu Instrumentempfangene Sicherheit vorhanden sein, in dem der Vertragspartner die Rolle der Sicherungsgebers einnimmt.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty risk
Referenzierter Datensatz
Counterparty-instrument / Protection provider
Referenzierte Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty role] = 'Debtor'

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.