Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Aktivierung der Validierungsregeln Vollständigkeit – Vertragspartner-Stammdaten, Revalidierungen und Neuerungen im „Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln“ 15.04.2019 Rundschreiben 26/2019

12.04.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 26/2019 der Deutschen Bundesbank zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit), adressiert an alle Banken, Rechenzentralen sowie Bankenverbände und Software-Hersteller und datiert auf den 15. April 2019. Das Schreiben informiert über die Aktivierung von Validierungsregeln zur Vollständigkeit der Vertragspartner-Stammdaten, die für ab dem 1. Mai 2019 eingereichte Kreditdatenmeldungen wirksam werden. Zudem wird eine ab Anfang Mai 2019 geplante Revalidierung aller bis dahin eingereichten AnaCredit-Meldungen angekündigt, bei der auch zuvor zeitweise deaktivierte Vollständigkeits- und RI-Regeln rückwirkend überprüft werden. Es wird der Aufbau der Dateinamen für Revalidierungs-Rückmeldungen (z. B. „ACK_SM_BLZ OA_Meldetermin.xml.zip“) erläutert und erklärt, dass diese Rückmeldungen alle bestehenden fachlichen Fehler über die Templates T1M, T2M und T2Q hinweg enthalten. Das Schreiben beschreibt, dass rückwirkende Korrekturen zu erneuten Prüfungen nachfolgender Meldetermine führen und neue Rückmeldungen erzeugt werden, um den aktualisierten Datenbestand widerzuspiegeln. Ferner informiert die Bundesbank über eine neue Version des EZB-Dokuments „AnaCredit Validation Checks, version 1.4“ vom 14. März 2019 und die Übernahme der dortigen Änderungen in das „Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln“. Wesentliche Neuerungen sind Erleichterungen für bestimmte Vertragspartner-Stammdaten (z. B. Schuldner in Factoring-Geschäften ohne Rückgriff, öffentliche Hand, Fonds, private Organisationen ohne Erwerbszweck) sowie die nunmehrige Meldepflicht des Attributs „Anschrift: Land“ für bestimmte Investmentvermögen und Geldmarktfonds. Darüber hinaus werden Änderungen, Löschungen und neue Konsistenz-Validierungsregeln, sowie Verbesserungen der Verständlichkeit der Rückmeldungen der Bundesbank beschrieben, insbesondere zur Identifikation von Fehlern, die zu Ablehnungen führen. Abschließend werden die Aktivierungszeitpunkte festgelegt: Vollständigkeitsregeln ab 8. Mai 2019 für alle Meldestichtage und Konsistenzregeln (CN-Regeln) erstmals für den Referenzstichtag 30. Juni 2019; gelöschte Regeln sind ab Veröffentlichung des Handbuchs inaktiv.

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