AnaCredit Aktivierung der Validierungsregeln Vollständigkeit – Kreditbezogene Datensätze 05.07.2018 Rundschreiben 52/2018
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 52/2018 der Deutschen Bundesbank vom 5. Juli 2018, gerichtet an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben informiert über die Aktivierung bestimmter AnaCredit-Validierungsregeln zur Vollständigkeit (Completeness) für kreditbezogene Datensätze. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regeln für ab dem 1. Juli 2018 eingereichte Kreditdatenmeldungen aktiviert sind und entsprechende Rückmeldungen bei Auslösen der Validierungen zur Verfügung stehen. Bezug genommen wird auf ein früheres Rundschreiben Nr. 33/2018 vom 23. April 2018, in dem die damalige Deaktivierung eines Teils der Validierungsregeln in der Produktivpilotphase dargestellt wurde. Die Vollständigkeits-Validierungsregeln für Vertragspartner-Stammdaten bleiben laut Rundschreiben weiterhin vollständig deaktiviert. Die Bundesbank kündigt an, über eine zukünftige Hinzuschaltung dieser Regeln gesondert zu informieren. Verwiesen wird zudem auf das „Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln“, insbesondere die Kapitel 4.2 und 4.3, das unter der Rubrik „Ausweisvorschriften und Validierungsregeln“ auf der AnaCredit-Informationsseite der Bundesbank verfügbar ist.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Information zur Testsequenz 4 und Validierungsregeln in der Produktivpilotphase 23.04.2018 Rundschreiben 33/2018 gehostet von: Deutsche Bundesbank Original