AnaCredit Information zur Testsequenz 4 und Validierungsregeln in der Produktivpilotphase 23.04.2018 Rundschreiben 33/2018

23.04.2018

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 33/2018 der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich S 14) vom 23. April 2018 an alle meldepflichtigen Banken und Rechenzentralen zur AnaCredit-Statistik. Das Schreiben informiert über die Ergebnisse und das Ende der 4. Testsequenz mit produktionsnahen Daten sowie über den Übergang in die Produktivpilotphase. Es beschreibt Probleme bei der technischen Verarbeitung und Datenqualität der Kreditdatenmeldungen, die Notwendigkeit von Systemanpassungen sowie die Priorisierung der Rückmeldungen an Institute mit eigener Meldesoftware bzw. Rechenzentrumsanbindung. Ein praktisches Thema ist die Begrenzung der Dateinamen von zip-Rückmeldungen auf 80 Zeichen und die daraus resultierenden Probleme bei der „.zip“-Endung, einschließlich der Empfehlung, die Message ID gemäß der technischen Spezifikation auf maximal 41 Zeichen zu beschränken. Zentral ist zudem der Hinweis auf die vorübergehende Reduktion bzw. Deaktivierung bestimmter Validierungsregeln (u. a. Vollständigkeit der Vertragspartner-Stammdaten und kreditbezogenen Datensätze) in der Produktivpilotphase, mit Verweisen auf das „Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln“. Die Bundesbank bittet die Institute, ihre Systeme weiter zu verbessern, damit die Validierungsregeln sukzessive wieder aktiviert werden können und bedankt sich für die Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Kreditdaten-Statistik.

Dieses Dokument wird referenziert von