Public quasi-corporations as AnaCredit debtors
Zusammenfassung
Die AnaCredit-Frage 2026/0003 vom 21. Oktober 2026 behandelt die Meldung öffentlich kontrollierter Quasi-Kapitalgesellschaften als Schuldner. Sie betrifft die Sonderkategorie der Gegenparteien sowie die Datenattribute „Rechtsform“ und „Identifikator des unmittelbaren Mutterunternehmens“. Öffentliche Quasi-Kapitalgesellschaften, die als eigenständige institutionelle Einheiten an einem meldepflichtigen Instrument beteiligt sind, müssen als eigene Schuldner und nicht als die kontrollierende staatliche Behörde gemeldet werden. Maßgeblich sind insbesondere die Verordnung (EU) 2016/867, Artikel 1 Absätze 3 und 10 sowie Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b, und die Definitionen des ESA 2010 in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013. Der fehlende separate Rechtsstatus nach nationalem Recht ändert diese Behandlung nicht, sofern die Einheit eine vollständige Buchführung führt und ein von ihrem Eigentümer unabhängiges wirtschaftliches und finanzielles Verhalten aufweist. Die kontrollierende staatliche Behörde ist über das Attribut „Identifikator des unmittelbaren Mutterunternehmens“ als unmittelbares Mutterunternehmen zu erfassen; außerdem ist das oberste Mutterunternehmen zu melden. Für die Kennzeichnung solcher Gegenparteien ist der generische Wert „QCORP“ zu verwenden.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original
- Regulation (EU) No 549/2013 on the European system of national and regional accounts in the European Union (ESA 2010) gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original