Das Datenfeld beschreibt die Untergrenze für den in Rechnung gestellten Zinssatz. Die Zinsuntergrenze ist dabei der minimale jährliche Nominalzinssatz, der für den ausstehenden Nominalwert (oder Teile davon) erhoben werden kann. In diesem Datenfeld sind ausschließlich vertraglich vereinbarte Untergrenzen zu berücksichtigen. Bei Instrumenten ohne Zinsuntergrenze ist der Wert „nicht zutreffend“ zu melden.
Interest rate floor (Zinsuntergrenze)
Technischer Schlüssel: INTRST_RT_FLR
Pflichtfeld: nein
DSD: BBK_ANCRDT_INSTRMNT_C
Datentypspezifikation: Zahlen (positiv oder negativ) mit 6 Dezimalstellen oder „NOT_APPL“. Beispiel: Eine Zinsuntergrenze von 1 % wird mit dem Wert 0.010000 gemeldet.
Versionen
Quelldokument
- Technische Spezifikation – Attributetabelle Version 2.8 01.08.2025 (Version 2.8, nicht die neueste Fassung)
Definiert in
Bezug von
- GCMA_TH_H_INTRST_RT_FLR (Ausreißerregel-Parameter)
- GCMA_TH_L_INTRST_RT_FLR (Ausreißerregel-Parameter)
Validierende Regeln
Ergänzende Beschreibung (DE) – Bundesbank Richtlinien
Andere Versionen (1)
-
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Das Datenfeld beschreibt die Untergrenze für den in Rechnung gestellten Zinssatz. Die Zinsuntergrenze ist dabei der minimale jährliche Nominalzinssatz, der für den ausstehenden Nominalwert (oder Teile davon) erhoben werden kann. In diesem Datenfeld sind ausschließlich vertraglich vereinbarte Untergrenzen zu berücksichtigen. Bei Instrumenten ohne Zinsuntergrenze ist der Wert „nicht zutreffend“ zu melden.
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.