Definition: Name. The full legal name of the counterparty. Each counterparty has a full legal name.
Reporting qualification: The name is reported for all counterparties irrespective of their role and of the country of residency. It also applies to foreign branches and special funds.
Values: String of characters: a finite sequence of characters. In the context of AnaCredit, a legal entity is uniquely identified by the counterparty identifier of the head office undertaking Revision mark: moved from Section 3.4.3 in Part I of the Manual 31 May 2019 AnaCredit Reporting Manual – Part II – Datasets and data attributes General reporting instructions, specific cases and examples The name is reported in accordance with the information contained in the national business register, when applicable. No translation from the original national language is required, unless otherwise decided by the relevant NCB. For a legal entity, the name registered upon incorporation is reported. For counterparties which are not registered (e.g., in some countries, public sector entities and associations) and can therefore have multiple names that are all equally valid, the name in the language of the country where the counterparty is resident is reported.
Name (Name)
Technischer Schlüssel: NM_ENTTY
Pflichtfeld: nein
DSD: BBK_ANCRDT_ENTTY_RFRNC_C
Datentypspezifikation: String mit bis zu 255 Zeichen: druckbare Zeichen nach UTF-8 oder „NOT_APPL“
Versionen
- Ältere Version (2.8)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Definiert in
Definition (EN) – ECB Reporting Manual Part II
Ergänzende Beschreibung (DE) – Bundesbank Richtlinien
Der vollständige Name ist für alle Vertragspartner, unabhängig von ihrer Rolle oder ihrem Sitzland, zu melden. Der Name wird in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Registereintrag (Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister) – sofern vorhanden – gemeldet. Ein Bezug zu einzelnen Konten, wie beispielsweise die Nennung von Abwicklungs-, Verrechnungs-, Währungs-, Giro-, Ander- oder sonstigen internen Konten ist nicht zulässig. Eine Übersetzung des Namens aus der Sprache des Sitzlandes ist nicht erforderlich. Für einen Rechtsträger (dargestellt durch die Hauptverwaltung) ist der juristische Name, sofern anwendbar, analog zum Handelsregistereintrag zu melden. Für Vertragspartner des finanziellen Sektors in den Berichtsmitgliedsstaaten ohne Registereintrag im jeweiligen Sitzland (wie beispielsweise Investmentfonds bzw. Sondervermögen von Kapitalverwaltungsgesellschaften) sollte – sofern vorhanden – der Name in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Eintrag in den „Lists of financial institutions“1) der EZB gemeldet werden. Für alle weiteren Vertragspartner sollte – sofern vorhanden – der Name in Übereinstimmung mit dem Eintrag im GLEIF-Register2) gemeldet werden.
Andere Versionen (1)
-
Vollständigen Text anzeigen
Der vollständige Name ist für alle Vertragspartner, unabhängig von ihrer Rolle oder ihrem Sitzland, zu melden. Der Name wird in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Registereintrag (Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister) – sofern vorhanden – gemeldet. Ein Bezug zu einzelnen Konten, wie beispielsweise die Nennung von Abwicklungs-, Verrechnungs-, Währungs-, Giro-, Ander- oder sonstigen internen Konten ist nicht zulässig. Eine Übersetzung des Namens aus der Sprache des Sitzlandes ist nicht erforderlich. Für einen Rechtsträger (dargestellt durch die Hauptverwaltung) ist der juristische Name, sofern anwendbar, analog zum Handelsregistereintrag zu melden. Für Vertragspartner des finanziellen Sektors in den Berichtsmitgliedsstaaten ohne Registereintrag im jeweiligen Sitzland (wie beispielsweise Investmentfonds bzw. Sondervermögen von Kapitalverwaltungsgesellschaften) sollte – sofern vorhanden – der Name in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Eintrag in den „Lists of financial institutions“1) der EZB gemeldet werden. Für alle weiteren Vertragspartner sollte – sofern vorhanden – der Name in Übereinstimmung mit dem Eintrag im GLEIF-Register2) gemeldet werden.
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.