CN0806 - Diese Validierungsregel überprüft für das Attribut „Zweck“, ob der gemeldete Wert…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

Let T be the reference date and T' the end of quarter reference date such that T'>=T: For each T IN {T’, T’-1, T’-2}, IF [Instrument.Purpose] (T) <> [Instrument.Purpose] (T-1) THEN [Accounting.Date of the forbearance and renegotiation status] (T') > (T-1)

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft für das Attribut „Zweck“, ob der gemeldete Wert konsistent ist für den aktuellen Meldestichtag (T) und für den verfügbaren vorherigen Meldestichtag (T-1). Wurde der Wert von einem auf den anderen Meldestichtag geändert, wird in der Quartalsmeldung ein aktuelles Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus erwartet. Dieses Datum muss nach dem Meldestichtag liegen, an dem der „alte“ Wert für das Attribut „Zweck“ letztmals gemeldet wurde.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.