CN1000 - Die Validierungsregel stellt sicher, dass, sofern ein Instrument als variabel verzinst…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 22

Definition

IF [Instrument.Interest rate type] = 'Variable' THEN [Instrument.Reference rate] <> 'Non-applicable'

Kurzbeschreibung

Die Validierungsregel stellt sicher, dass, sofern ein Instrument als variabel verzinst gemeldet wird, zwingend ein Referenzzinssatz anzugeben ist.

Gültig ab (Meldestichtag): 2024-01-31

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.