RI0040 - Falls ein Finanzdatensatz existiert und dieser im letzten Quartal gemeldet wurde, dann…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Financial.Observed agent identifier], [Financial.Contract identifier], [Financial.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Accounting.Observed agent identifier], [Accounting.Contract identifier], [Accounting.Instrument identifier])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Finanzdatensatz existiert und dieser im letzten Quartal gemeldet wurde, dann muss auch ein Rechnungslegungsdatensatz vorhanden sein, da diese drei Tabellen (inklusive der Tabelle Instrumentendaten) das Instrument umfassend beschreiben. Diese Überprüfung wird quartalsweise ausgeführt.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Financial
Referenzierter Datensatz
Accounting

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.