AnaCredit gegevensleveringsovereenkomst (v2.0.4, 2020-06-18)

15.06.2020 Ausgabe v2.0.4 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von De Nederlandsche Bank (DNB), Statistics Division, veröffentlichte AnaCredit-Datenlieferungsvereinbarung (“Data Delivery Agreement”) für meldepflichtige Institute, Version 2.0.4 mit Datum 18. Juni 2020 und Status „Final“. Die Vereinbarung konkretisiert für die Niederlande die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 zur Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (ECB/2016/13). Sie regelt den Gegenstand der Meldung (Kredit-, Kreditrisiko- und Gegenparteidaten), die zu liefernden Datensätze, Formate (.csv-Dateien für zahlreiche Entitäten wie instrument, debtor, protection provider, accounting_data, financial_data usw.), Medien und Frequenzen (monatliche und vierteljährliche Meldungen), sowie die Pflichten der meldenden Institute und von DNB. Das Dokument beschreibt den Gesamtprozess der Datenaustauschkette mit DNBs Digital Reporting Portal, der Nutzung von Logius Digipoort, Verschlüsselung, technischen und logischen Validierungen sowie die Rückmeldung der Validierungsergebnisse. Ein Kernabschnitt ist die Datenqualitätsstrategie, die zwischen schneller Verfügbarkeit und gründlicher Prüfung abwägt und technische, strukturelle und logische „blocking“-Validierungsregeln (Annahme/Nichtannahme einer Lieferung) sowie „signalling“-Regeln (Warnungen und mögliche Verpflichtung zur erneuten Einreichung) definiert, ausführlich in den Anhängen A und B. Weiter werden Verantwortlichkeiten der meldenden Institute (u. a. Einhaltung von Fristen, Schutz der Daten, Archivierung über 5 Jahre, Resubmission-Pflicht) und von DNB, Grundzüge eines Compliance-Rahmens sowie Eigentums- und Klassifizierungsfragen der Daten erläutert. Ein umfassender Teil legt die Spezifikation der einzelnen Dateien, deren Attribute und die Abbildung auf das logische Datenmodell fest; in Anhang D werden die Attribute aus der AnaCredit-Verordnung auf das Logical Data Model gemappt. Die Versionshistorie zeigt die fortlaufende Weiterentwicklung seit 2016, u. a. Anpassungen bei Validierungsregeln, CSV-Spezifikationen, nationalen Kennungen sowie mit Version 2.0.4 die Möglichkeit, SOFR und €STR als Referenzzins für nicht-feste Zinsinstrumente zu melden, beschränkt auf Overnight-Fälligkeit durch eine blockierende Validierungsregel.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (148)

Schwellenwerte (2)

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