AnaCredit gegevensleveringsovereenkomst (v2.1, 2020-06-26)

29.06.2020 Ausgabe v2.1 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von De Nederlandsche Bank (DNB), Statistics Division, veröffentlichte „Data Delivery Agreement“ (Datenlieferungsvereinbarung) für AnaCredit‑Meldestellen, Version 2.1 mit Datum 26. Juni 2020 und Status „Final“. Grundlage ist die Verordnung REGULATION (EU) 2016/867 der Europäischen Zentralbank vom 18. Mai 2016 über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten (ECB/2016/13); zahlreiche weitere EZB‑Dokumente wie das AnaCredit Reporting Manual und Validierungschecks werden als Referenz aufgeführt. Das Dokument beschreibt Gegenstand, Format, Medium und Frequenz der Datenlieferungen (monatlich bzw. quartalsweise), die Abgrenzung von Accounting Data und Risk Data sowie die Pflicht, nur Instrumente mit „qualifying instruments“ zu berichten. Es legt die Verantwortlichkeiten und Pflichten der meldenden Institute (Zugriff auf das DNB Digital Reporting Portal, Logius‑Anbindung, Einhaltung von Fristen, Datenarchivierung über 5 Jahre, Verschlüsselung, Resubmission) und von DNB (Bereitstellung von Spezifikationen, Rückmeldung zu Validierungsergebnissen) fest. Zentral ist eine Data‑Quality‑Strategie mit technischen Prüfungen, Strukturprüfungen, einem formalisierten Logical Data Model sowie „blocking validation rules“ (Appendix A) und „signalling & plausibility rules“ (Appendix B), die zu Annahme, Ablehnung oder erneuter Einreichung einer Lieferung führen können. Ausführlich spezifiziert werden die Datei‑Schnittstellen im CSV‑Format für zahlreiche Entity‑Dateien (z.B. instrument.csv, debtor_risk_data.csv, financial_data.csv, non_fixed_interest_instrument.csv) einschließlich Mapping der Attribute aus der Verordnung auf das Logical Data Model. Zudem werden Einreichungsprozess, Nutzung von Logius Digipoort, Verschlüsselung, Validierungsfeedback und Zeitpläne der Lieferungen beschrieben. Die Versionshistorie dokumentiert seit 2016 zahlreiche Anpassungen, etwa an Validierungsregeln, Business Rules, CSV‑Layout, nationalen Identifikatoren, Referenzzinssätzen (SOFR, €STR) und die Harmonisierung der Meldung von Surrogatwerten und „Unknown“.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (187)

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente