AnaCredit validation checks (2018/11 version)

05.11.2018 Ausgabe 2018/11 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank (EZB) herausgegebenes technisches Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsprüfungen („AnaCredit Validation Checks – Selected validation rules“, Version 1.3, Stand November 2018). Das Dokument ergänzt das AnaCredit Reporting Manual und erläutert detailliert den zentralen Satz an Prüfregeln, die auf die gemeldeten AnaCredit-Daten angewendet werden, ist jedoch selbst nicht rechtsverbindlich; rechtlich maßgeblich ist allein die Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) über die Erhebung granularer Kredit‑ und Kreditrisikodaten. Es beschreibt Aufbau, Syntax und Logik der Validierungsregeln anhand des AnaCredit-Datenmodells (Datasets und Attribute, Operatoren wie IF/THEN, IN/NOT IN, EXISTS IN, UNION, Zeitvariablen T, T‑1 etc.). Inhaltlich werden drei Hauptkategorien von Prüfungen erläutert: Referenzielle Integrität (Sicherstellung der Existenz erforderlicher Datensätze über verschiedene Datasets hinweg), Vollständigkeit (Erfüllung der in Anhängen II und III der Verordnung definierten Berichtspflichten, inklusive Unterscheidung zwischen Gegenparteireferenzdaten und sonstigen „credit relevant datasets“) und Konsistenz (innere logische Stimmigkeit der gemeldeten Attributwerte). Das Dokument enthält eine umfangreiche tabellarische Auflistung konkreter Prüfungen mit Identifikatoren (z. B. RI0030, RI0040, CN0836–CN0901), ihren formalen Definitionen und erläuternden Beschreibungen. Die Release Notes zeigen die Entwicklung von Version 1.0 zu den Versionen 1.1, 1.2 und 1.3, einschließlich der Integration von AnaCredit-Q&As, der Entfernung einzelner Konsistenzprüfungen wegen identifizierter Ausnahmen oder Redundanzen sowie Syntaxverbesserungen. Ferner wird auf nationale Derogationen und auf zusätzliche, von nationalen Zentralbanken durchführbare Validierungen hingewiesen, sowie darauf, dass bestimmte Prüfungen (z. B. mit vierteljährlichen Daten oder unterschiedlichen Übermittlungshäufigkeiten) nur bei Vorliegen aller erforderlichen Meldungen ausgeführt werden.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (103)

Schwellenwerte (2)

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente