CN0370 - Gemäß Richtlinien, Abschnitt IV.5.5, „Datum des Stundungsund Neuverhandlungsstatus“ kann…
Definition
[Accounting.Date of the forbearance and renegotiation status] >= [Instrument.Inception date]
Kurzbeschreibung
Gemäß Richtlinien, Abschnitt IV.5.5, „Datum des Stundungsund Neuverhandlungsstatus“ kann das „Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus“ eines Instruments nicht früher sein als das entsprechende „Datum des Vertragsabschlusses“.
Versionen
Quelldokument
- Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 22, gültig ab/valid from 01.08.2026 30.01.2026 (Version 22, nicht die neueste Fassung)
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensätzen
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.